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Am 5. Juni 2005 hat die Zürcher Stimmbevölkerung mit gut 70 Prozent dem neuen Volksschulgesetz deutlich zugestimmt. Mit dem neuen Volksschulgesetz sind die rechtlichen Grundlagen für die Volksschule des Kantons Zürich den heutigen Erfordernissen und Gegebenheiten angepasst worden. Verschiedene – in den letzten Jahren erprobte – Reformelemente sind nun verbindlich vorgeschrieben. Die wichtigsten Umsetzungsbereiche sind: geleitete Schule, integrative Förderung, QUIMS, Elternmitwirkung, Schülerinnen- und Schülerpartizipation, Tagesstrukturen, Blockzeiten und Fachstelle für Schulbeurteilung.
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